Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, hat die Wahl zwischen Neubau und Bestandsimmobilie. Für welche Gebäudeart sich der Suchende entscheidet hängt von persönlichen Vorlieben und dem Angebot ab. Worauf er achten sollte.
Bei Einfamilienhäusern aus zweiter Hand sind Grundstücksflächen mit 400 – 600 m² größer als bei Neubauten. Denn die Baulandpreise waren in den 1970er Jahren in Ballungsregionen nicht mal halb so hoch wie heute. In Dortmund liegen sie aktuell bei etwa 450,00 €. Anderseits ist die Pflege eines großen Grundstücks nicht jedermanns Sache. In größeren Neubau-Quartieren wächst die Infrastruktur mit dem Wohnungsangebot mit. Das Umfeld von Bestandsimmobilien dagegen existiert bereits: Einzelhandel, Verkehrsanbindungen, Schulen und Kitas sind beim Einzug da.
Laien fällt es schwer, anhand von Visualisierungen, Plänen und Beschreibungen einen genauen Eindruck von der Immobilie zu bekommen. Ein Gebrauchtobjekt kann hingegen bei der Besichtigung „erlebt“ werden. AUf die Gestaltung und Ausstattung können Neubau-Käufer noch Einfluss nehmen. So können Grundriss-Anpassungen einfacher und günstiger realisiert werden als bei Altbauten. Hier ist vorher die Statik zu prüfen. Nicht jeder Aus- und Umbau ist baurechtlich zulässig.
Neubauten sind etwa 25 % teurer als Gebrauchtimmobilien
Die Preise für Immobilien im Wiederverkauf liegen im Durchschnitt etwa 25 % unter den Neubaukosten. Deshalb muss weniger Eigenkapital aufgewendet werden. In Dortmund kostet ein gebrauchtes, freistehendes Einfamilienhaus in guter Lage etwa 520.000,00 €, ein Reihenmittelhaus ca. 355.000,00 €. Eigentumswohnungen aus dem Bestand schlagen mit etwa 2.400,00 € pro Quadratmeter zu Buche, so die Analyse des IVD-West. Modernisierungen wie ein Dachausbau oder die Erneuerung einer Heizung können in Bestandsgebäuden erst vorgenommen werden, wenn die erforderlichen Mittel angespart sind. Auch deshalb ist der Einzug in eine Bestandsimmobilie in aller Regel früher möglich als in einem Neubau. Weil Modernisierungskosten nicht immer im vollen Umfang vorhersehbar sind, ist deren Kalkulation jedoch schwieriger. Außerdem sind Feuchtigkeitsschäden oder bauliche Mängel nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.
Bei Neubauten erhält der Erwerber hingegen eine Gewährleistungsgarantie. Treten innerhalb der Frist Mängel auf, kann er vom Bauunternehmen die Beseitigung verlangen. Beim Neubau kann es vorkommen, dass ein geplanter Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird. In diesem Fall verzögert sich der Einzug und der Käufer zahlt seine Miete weiter, was sich unter Umständen in seiner Kalkulation bemerkbar macht.
Quelle: Sprachgut – Bernhard Hoffmann – Agentur für Immobilienkommunikation