Die Gesetzesinitiative des Kauf-Bestellerprinzips hat Diskussionen über den Nutzen des Immobilienmaklers für Käufer ausgelöst. Zugespitzt lässt sich der Gesetzentwurf auf den Nenner bringen, dass der Makler hauptsächlich dem Verkäufer nutze und die Provision auf die Käufer abgewälzt würde, weil sie sich wegen der Angebotsknappheit in einer Zwangslage befänden. Wie Jochen Dörner, Geschäftsführer der Wüstenrot Immobilien GmbH, erklärt, profitieren Käufer jedoch von der Expertise und den Leistungen der Makler. Ohne professionelle Hilfe drohe Läufern die Gefahr, dass Risiken mit gekauft werden. Ein Makler kläre dagegen im Gespräch, was der Kunde sucht, was nicht in Frage kommt und wie hoch sein Finanzierungsbudget ist. Individuelle Wünsche vom tatsächlichen Bedarf zu trennen, sei eine Kernkompetenz des Maklers. Der Makler präsentiert die Immobilie mit allen bekannten Stärken und Schwächen. Dazu gehören auch Lagevorteile, Einschränkungen und Merkmale wie der bauliche und energetische Standard und der Unterhaltungszustand. Erkannte Bauschäden oder sonstige Mängel müssen dem Käufer zwingend mitgeteilt werden. Zudem begleitet er den Kunden zu Verhandlungen mit dem Eigentümer. Bei Mietverhältnissen und Eigentumswohnungen sind juristische Fachkenntnisse gefragt. „Die Liste der Leistungen, die Makler für die Käufer übernehmen, ließe sich weiter vertiefen“, sagt Dörner. Wenn der Makler nach der Gesetzesinitiative nur noch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden dürfe, würden die meisten Beratungs- und Dienstleistungen entfallen, weil er vom Käufer keinen Auftrag mehr habe. Dieser müsste dann jeweils Rat von Gutachtern, Architekten und Rechtsanwälten einholen. „Ob er diese Prüfungszeit vom Markt bekommt, ist zu bezweifeln. Da die beratenden Berufe ungeachtet eines Erwerbs ihr Honorar verlangen dürfen, bleiben die Suchenden vermutlich oft ohne Wohneigentum, aber mit den Kosten zurück.
Quelle: LiegenschaftAktuell 2-3/2019