Bezirksschornsteinfegern muss für ihre “Feuerstättenschau“ ungehindert Zugang zu Wohnräumen gewährt werden“. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Zugleich wurde einem Mieter-Ehepaar, das den Besuch des schwarzen Mannes als “ Zwangsmaßnahme“ empfand, untersagt, Video-Aufzeichnungen seiner Tätigkeit herzustellen: Solche Anfertigungen ohne Einwilligung des Bezirksschornsteinfegers stelle einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Die turnusmäßige Feuerstättenschau diene der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Vergiftungsgefahren – und damit einem legitimen Ziel. (VwG Berlin, 8 L 183/16)
Quelle IVD West 03/2017