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Eine Feuerwehrzufahrt ist kein Parkplatz

Wer kennt das nicht: Der einzige freie Stellplatz weit und breit ist ausgerechnet die Zufahrt zur Wohnanlage, und den nutzen Besucher und Lieferanten gerne und oft, So auch in einer Anlage in Hessen. Dort wehrte sich eine Sondereigentümerin mit einer Unterlassungsklage gegen einen eingemieteten Supermarkt. Dessen Lieferanten blockierten regelmäßig die Feuerwehrzufahrt. Das hatte die Eigentümergemeinschaft mit Beschluss aus dem Jahr 2008 auch gestattet. Mit ihrer Klage wollte die im Hinterhaus lebende Eigentümerin jedoch den Supermarkt-Betreiber dazu verpflichten, seinen Lieferanten das Parken in der Durchfahrt zu verbieten.


Der Bundesgerichtshof stellte In letzter Instanz fest, dass der Beschluss der Eigentümergemeinschaft gegen die Hessische Bauordnung verstößt. Demnach sind Feuerwehrzufahrten ständig freizuhalten. Eigentümergemeinschaften können dem BGH zufolge die Einhaltung dieser Vorschrift nicht rechtswirksam aushebeln (Urteil vom 22. Januar 2022, V ZR 106/21). Diese diene der Gefahrenabwehr, dem Brandschutz und damit dem Schutz von Eigentümern und Dritten, Außerdem könne der Versicherungsschutz gefährdet sein, wenn Eigentümergemeinschaften einen solchen erheblichen Verstoß gegen die Brandschutzvorschriften duldeten. Die Richter erklärten den Park-Beschluss für nichtig.


Zugleich erkannte der BGH der Klägerin die Prozessführungsbefugnis zu, Zwar sieht das Wohnungseigentumsgesetz seit der Reform vom Dezember 2020 nach $ 9a Absatz 2 WEG vor, dass im Unterschied zur früheren Rechtslage grundsätzlich nur noch Eigentümergemeinschaften Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend machen
können, wenn – wie im entschiedenen Fall ausschließlich Gemeinschaftseigentum betroffen ist, Die Klägerin hatte ihre Klage jedoch noch vor der WEG-Reform eingereicht und die Gemeinschaft nicht geltend gemacht, dass sie selbst klagen wolle.

Feuerwehrzufahrten müssen als solche gekennzeichnet sein. Welche Kennzeichnung die richtige Ist, unterscheidet
sich von Kommune zu Kommune. Wichtig zu wissen für Eigentümergemeinschaften und Autofahrer: Klebt auf dem
Feuerwehrzufahrt-Schild ein amtliches Siegel, sind Halten und Parken laut Straßenverkehrsordnung per se verboten.
Das Aufstellen eines zusätzlichen Halte- und Parkverbotsschilds Ist dann überflüssig.

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