Gericht weist Klage von Ehepaar ab.
Frankenthal. Dass der Weg von der Straße zum eigenen Grundstück unbequem ist, begründet kein Recht dar- auf, über das Grundstück der Nachbarn zu laufen. Ein sogenanntes Notwegerecht bestehe nur dann, wenn das Grundstück von der Straße aus gar nicht anders zu er- reichen sei, erklärte das Landgericht im rheinland- pfälzischen Frankenthal am Montag. Es wies die Klage eines Ehepaars gegen das Aufstellen eines Zauns auf dem Nachbargrundstück ab. Das Ehepaar aus
Quelle: WIDO2, Nr. 074, 13. Woche vom 28.03.2023
Rheinland-Pfalz war eine Zeit lang mit Mülltonnen, Fahrrädern oder Motorrädern über das Nachbar- grundstück zum eigenen Grundstück gelaufen. Als die Nachbarn einen Zaun errichteten, war dies nicht mehr möglich — das Ehepaar musste seine Sachen über zwei Stufen und durch den Hausflur in den Innenhof bringen. Das fan- den sie nicht zumutbar, zumal der Mann eine Gehbehinderung hat. Mit ihrer Klage harten sie aber keinen Erfolg. Das Urteil ist rechts- kräftig. AFP