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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Am 14.10.2016 hat der Bundesrat der aktuellen Erbschaftsteuerreform zugestimmt, die am 9.11.2016 (BGBl I 2016S. 2464) veröffentlicht worden ist. Am 31.7.2017 wurden die koordinierten Anwendungserlasse v. 22.6.2017 (BStBl l 2017 S. 902) veröffentlicht. Diese gehen auf die Kernbereiche der Reform von 2016, d. h. auf die §§ 13a, 13b, 28 und 28a ErbStG, ein. Am 11.10.2019 hat der Bundesrat den Richtlinien zur Anwendung der Erbschaftsteuer- und Schenkung Steuerrechts 2019 zugestimmt.

Freibeträge: Die für die Praxis maßgebenden persönlichen und sachlichen Freibeträge sind nachfolgend dargestellt (Beträge in EUR):

Freibeträge
Ehegatte500.000
Eingetragener Lebenspartner500.000
Kinder, Stiefkinder und Enkel, wenn Eltern verstorben sind400.000
Enkel200.000
Eltern und Voreltern im Erbfall100.000
Steuerklasse ll (Geschwister, Nichten, Eltern bei Schenkung)20.000
Steuerklasse lll (entfernte Verwandte, Lebensgefährte)20.000
Versorgungsfreibetrag für Ehegatte256.000
Versorgungsfreibetrag für eingetragene Lebenspartner256.000
Versorgungsfreibetrag für Kinder (je nach Alter)bis 52.000
Beschränkt Steuerpflichtige2.000
Hausrat Steuerklasse l41.000
Bewegliche Gegenstände Steuerklasse l12.000
Hausrat und andere Gegenstände in Steuerklasse ll und lll12.000

 

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