Am 14.10.2016 hat der Bundesrat der aktuellen Erbschaftsteuerreform zugestimmt, die am 9.11.2016 (BGBl I 2016S. 2464) veröffentlicht worden ist. Am 31.7.2017 wurden die koordinierten Anwendungserlasse v. 22.6.2017 (BStBl l 2017 S. 902) veröffentlicht. Diese gehen auf die Kernbereiche der Reform von 2016, d. h. auf die §§ 13a, 13b, 28 und 28a ErbStG, ein. Am 11.10.2019 hat der Bundesrat den Richtlinien zur Anwendung der Erbschaftsteuer- und Schenkung Steuerrechts 2019 zugestimmt.
Freibeträge: Die für die Praxis maßgebenden persönlichen und sachlichen Freibeträge sind nachfolgend dargestellt (Beträge in EUR):
Freibeträge | |
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Ehegatte | 500.000 |
Eingetragener Lebenspartner | 500.000 |
Kinder, Stiefkinder und Enkel, wenn Eltern verstorben sind | 400.000 |
Enkel | 200.000 |
Eltern und Voreltern im Erbfall | 100.000 |
Steuerklasse ll (Geschwister, Nichten, Eltern bei Schenkung) | 20.000 |
Steuerklasse lll (entfernte Verwandte, Lebensgefährte) | 20.000 |
Versorgungsfreibetrag für Ehegatte | 256.000 |
Versorgungsfreibetrag für eingetragene Lebenspartner | 256.000 |
Versorgungsfreibetrag für Kinder (je nach Alter) | bis 52.000 |
Beschränkt Steuerpflichtige | 2.000 |
Hausrat Steuerklasse l | 41.000 |
Bewegliche Gegenstände Steuerklasse l | 12.000 |
Hausrat und andere Gegenstände in Steuerklasse ll und lll | 12.000 |