Käufer einer Eigentumswohnung müssen akzeptieren, wenn ihnen die Kommune Sammelcontainer für Altpapier und Glas vor die Nase setzt. Sie haben deshalb keinen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer der Wohnung. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Urteil vom 21.01.2020, I-21 U 46/19
Quelle: Meine Wohnung – Magazin für Wohnungseigentümer – 01/2020