Verwaltungsrecht: Nachts quiekende Meerschweinchen müssen umziehen

Quieken (ein knappes Dutzend) Meerschweinchen einer Universität (hier in Münster), die dort am Institut für Neuro- und Verhaltensbiologie gehalten werden, nachts derart laut, dass eine Nachbarin, deren Grundstück nur zwei Meter von dem Gehege entfernt liegt – unzumutbar gestört wird, so müssen die Tiere „umziehen“. Das gelte auch schon allein deswegen, weil die zehn Meter […]

Mietrecht: Vermieter muss keinen “Kampfhund“ in seiner Wohnung dulden

Kommen Mieter der Aufforderung ihres Vermieters nicht nach, ihren Kampfhund abzugeben, andernfalls ihnen gekündigt werde, so haben sie damit das Recht verwirkt, weiter in dem Haus leben zu dürfen. Dies allerdings nur dann, wenn der Vermieter zuvor (wie hier geschehen) eine Abmahnung ausgesprochen hatte. (AmG Berlin-Spandau, 3b C 956/01) Quelle IVD West 04/2016