Dafür können Verbraucher Energielieferverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, schneller kündigen. Die Kündigungszeit beträgt dann nur noch einen Monat anstatt drei Monate. Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Verbraucher so „besser vor überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geschützt“ werden.
Zudem weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Förderung eines Neubaus nach dem Effizienzhaus-Standard 55 ausläuft. Anträge für diese müssen spätestens bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sein. Ab dem 1. Februar 2022 sind dann laut Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur noch die Neubaustandards Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 40-Erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse sowie Effizienzhaus 40 Plus förderfähig.
Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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