Es gibt wohl kaum Wohnanlagen, in denen es nicht gelegentlich zum Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen verteilen dürfen. Doch sollte man sich als Mieter hüten, die Regel allzu offenkundig zu missachten, denn dann kann es teuer werden.
Es klappte einfach nicht mit der Mülltrennung in einer Hausgemeinschaft. Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, sodass der Inhalt der Tonnen kontrolliert werden musste. Die Kosten dafür legten die Vermieter als Betriebskosten um – und stießen auf den Widerstand derer, die die Umlage bezahlen sollten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die Eigentümer aufkommen. Das zuständige Amtsgericht entschied klar zugunsten der Vermieter. Sie hätten im Vorfeld hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere Wertstofftrennung zu erreichen. Nachdem es nicht fruchtete seien Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen.
AG Frankental Urteil vom 15.02.2019 Az:3a C 288/18
Quelle: immobilien vermieten & verwalten 03/2020 22. Jahrgang A 45053