Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung – über die Plattform „Airbnb“- verstößt gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz. Dies entschied das Oberlandesgericht OLG Frankfurt am Main und bestätigte wegen entsprechender Verstöße verhängte Geldbußen in Höhe von 6.000,00 €.
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