Urteile
Modernisierungsmaßnahmen: Dichte Fenster und bessere Heizungen müssen geduldet werden
Mieter müssen es im Grunde stets dulden wenn Vermieter besser isolierte Kunststofffenster ein- und alte Holzfenster ausbauen lassen wollen. Das gleiche gilt im Prinzip für
Eigentumswohnung: Will´s die Gemeinschaft nicht, gibt es keine ,,Elektro-Ladestation“
Ein einzelner Eigentümer kann es nicht durchsetzen, dass in der Tiefgarage der Wohnungseigentumsanlage an seinem Elektro-Pkw-Stellplatz eine Ladestation installiert wird, wenn die Eigentümerversammlung dem nicht
Denkmalschutz: Die Schwester kann Gartenzwerge nicht aufs Vordach zwingen
Das Amtsgericht Wiesbaden hat es einer Frau, der ein denkmalgeschütztes Haus zur Hälfte gehört (die andere Hälfte gehört ihrem Bruder) untersagt, auf dem Vordach 40
Mietrecht: Videokamera-Attrappe verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg positioniert sich in einem Thema anders als es die meisten Gerichte in vergleichbaren Fällen getan haben. Es hält eine Attrappe einer Videoüberwachungskamera
Vermieter dürfen keine Kontrollgänge machen – regelmäßige Besichtigung ungesetzlich
MÜNCHEN. Für Vermieter gibt es kein Recht zur regelmäßigen Wohnungsbesichtigung. Denn Mieter haben einen Anspruch darauf, in den Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden. Darauf
Betriebskosten: Schickt der Vermieter von sich aus, so muss er auch die Kosten tragen
Mieter haben das Recht, die vom Vermieter geschickte Betriebskostenabrechnung einzusehen. Das können sie persönlich an dessen Wohnort tun oder sich – gegen Kostenerstattung – Fotokopien
Mietrecht: Vermieter dürfen sich keinen “Spezialmietspiegel“ zimmern
Die für eine Mieterhöhung zugrunde zu legende “ortsübliche Vergleichsmiete“ ist grundsätzlich aus den “üblichen Entgelten“ zu bestimmen, die das Mietniveau in der gesamten Gemeinde repräsentieren.
Recht und so – Schönheitsreparaturen: Der Mieter muss beim Auszug die Einbaumöbel nicht streichen
Mietern würde ein “Übermaß zum nicht dem Schönheitsreparaturkatalog“ der zweiten Berechnungsverordnung gehörenden Arbeiten (Absatz 4 Satz 3) auferlegt, wenn sie nach ihrem Auszug aus der
Eigentumswohnung: Nicht im Grundbuch anderer Mitbewohner im Haus ‚rumschnüffeln …
Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage haben nicht das Recht, das Wohnungsgrundbuch eines anderen Eigentümers im Areal einzusehen. Sollten Rückstände beim “Wohngeld“ bestehen, dann darf der Verwalter
Mietkaution: Der Vermieter muss das Mietergeld unbedingt “getrennt“ aufbewahren
Vermietern ist nicht erlaubt, die Kautionen seiner Mieter auf einem “normalen“ Sparbuch anzulegen, weil es dort nicht vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger der Vermieter geschützt