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Zertifizierter WEG-Verwalter

Wer kann die Prüfung abnehmen?

Jede IHK in Deutschland, welche die Prüfung zur Zertifizierung anbietet. Hierzu wird jede IHK einen Prüfungssauschuss einrichten. Die IHK muss hierzu noch entsprechende Regeln aufstellen.

Wie setzt sich die Prüfung zusammen?

Die Prüfung setzt sich aus einem mündlichen (mindestens 15 Minuten) und einem schriftlichen Teil (mindestens 90 Minuten) zusammen.

Was wird geprüft (Prüfungsgegenstand)?

Die Prüfungsgegenstände ergeben sich aus der Anlage 1 der Verordnung ZertVerwV.

Bewertung der Prüfung 

Die Prüfung bzw. Leistung wird mit ,,bestanden“ oder ,,nicht bestanden“ bewertet.

Wiederholung der Prüfung

Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.

Befreiung von Zertifizierung bzw. Prüfpflicht

1. Personen, mit der Befähigung zum Richteramt,

2. Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann oder Kauffrau / Kaufmann i. d. Grundstücks- und Wohnungswirtschaft haben,

3. Personen, die einen anerkannten Abschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfter Immobilienfachwirtin haben, oder

4. Personen, die einen Hochschulabschluss mit Immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt haben.

Besonderheiten bei juristischen Personen und Personengesellschaften

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei Ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. 

Unser Herr Rudolf M. Schneider ist gelernter Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und somit aufgrund der Berufsausbildung zertifizierter Verwalter.

Zertifizierter-Verwalter-Verordnung

Gegen Ende des Jahres kommt die zertifizierte Verwalter-Verordnung. Zum 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf Verwaltung durch einen zertifizierten Verwalter, Höchste Zelt also für Verwalter, sich zertifizieren zu lassen, Ursprünglich sollte die Regelung schon Im Dezember 2022 in Kraft traten. Weil Jedoch die Industrie- und Handelskammern die Prüfung nicht für alle Prüfwilligen gewährleisten konnte, wurde die Einführung um ein Jahr verschoben.

Quelle: ImmobilienVerwaltung 1/2023

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